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Steuern sparen mit Steuersoftware

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Bei Steuern Hilfe bekommen

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Steuerrecht-Bücher und Software für Steuerberater, Unternehmer und Privatpersonen

Das Steuerrecht gilt als sehr umfassend und ist regelmäßigen Abänderungen und neuen Gesetzen unterworfen. Mit Hilfe von Büchern und digitaler Software ist es möglich, die einzelnen Abschnitte des Steuerrechts im Auge zu behalten. Selbst als Steuerberater sind Sie stets darauf angewiesen, die Steuerrechtsanwendungen genau zu überprüfen. Denn bei Fehlern in der Sachbearbeitung kann das stets unangenehme Bürokratie zur Folge haben. Die Software bietet Ihnen beispielsweise zahlreiche Vorlagen und Erklärungen zu den einzelnen auszufüllenden Punkten. Besonders wichtig ist die Lektüre und Digitalhilfe für Personen, die ihre Steuererklärung selbstständig durchführen. Dazu zählen Sie als Privatperson, die Ihre Einkommenssteuer für das zurückliegende Jahr ausfüllt und einreichen möchten sowie Unternehmer, die ihre Unternehmenssteuerabrechnung durchführen müssen. Doch wann wird eigentlich eine Unternehmenssteuer fällig und wie sind diese gegliedert? Vieles hängt letztlich von der Rechtsform des Unternehmens ab, da eine GmbH andere steuerrechtlichen Vorschriften erfüllt als eine KG. Mit der gebotenen Lektüre und der Software sind Sie stets auf dem aktuellsten Stand.

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Wer ist für die Steuererhebung zuständig?

Das Steuerrecht wird durch das zuständige Bundesfinanzministerium abgewickelt, welches kommunal durch die Finanzämter vertreten ist. Dieses erfasst in der Regel alle Steuersachen, für die Rechtsberatung sind Steueranwälte, Steuerberater oder wie hier bereits aufgeführt, Materialien in Druck- oder digitaler Form zuständig. Dass Sie als Steuerberater zwar über ein hohes Maß an Fachwissen verfügen, ändern nichts am Bedarf der regelmäßigen Fortbildungen. Denn das Steuergesetz beinhaltet jährlich zahlreiche Anpassungen und Änderungen, was nicht zuletzt mit einer bestehenden Legislaturperiode zu tun hat. Viele Änderungen des Bundesfinanzministeriums erfolgen am Anfang und Ende einer politischen Legislaturperiode der jeweiligen Regierung.

Welche Steuerarten gibt es?

Die gültige Steuerart hängt mit der Position einer natürlichen Person zusammen. Sind Sie Arbeitnehmer, so müssen Sie sich primär nur mit der Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer befassen. Berücksichtigen Sie dazu, ob eine Zusammenveranlagung der Steuer für Sie und dem Ehepartner besteht. Relevant ist ebenso, wie viel die im Haushalt lebenden Kinder, sofern diese nicht mehr minderjährig sind, verdienen. Zahlreiche Einkünfte werden durch eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung entlastet. Wie hoch die Steuerfreibeträge letztlich sind, hängt von der Familiengröße und dem Jahresgesamteinkommen ab.

Besteuert werden unter anderem die Altersvorsorge und teilweise die Renten. Wie hoch die Steuern dafür letztlich sind, lässt sich vorab mit einer entsprechenden Software kalkulieren. Im Alter gilt es auch sich Gedanken zur Erbschaftssteuer zu machen, von der die Hinterbliebenen betroffen sind.

Unternehmer hingegen müssen sich nicht nur um die Lohnsteuer ihrer Angestellten Gedanken machen, sondern sind auch für die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder/und Investmentsteuer verantwortlich. Und es ist davon auszugehen, dass Sie ein Fahrzeug haben, ob Sie dieses gewerblich oder privat nutzen, eine Kraftfahrzeugsteuer ist in jedem Fall abzuführen. Was ist bei der Unternehmensgründung absetzbar? Nicht alle Einrichtungsgegenstände werden bei Unternehmen berücksichtigt. Deshalb ist es für Sie sehr wichtig, sich in diese Materie gewissenhaft einzulesen und mit einer leicht verständlichen Software zu arbeiten. Für eine ausführliche Beratung steht Ihnen Ihr persönlicher Steuerberater zur Verfügung.

Gibt es ein internationales Steuerrecht?

Deutschland hat in der Europäischen Union sowie mit weiteren Drittstaaten bestimmte Abkommen, die das Steuersystem für deutsche Bürger vereinfachen sollen. Jeder Staat bietet ein nationales Steuerrecht, bei grenzüberschreitendem Wirken jedoch, gibt es Vereinbarungen zur „Doppel-Steuer“, wo und wann diese an welchen Staat tatsächlich zu entrichten ist und wie eine Überzahlung zurückzufordern ist. Das trifft sowohl auf Arbeitnehmer als Grenzgänger wie international agierende Unternehmer zu. Ein weiterer Blick lohnt sich, um das Steuerrecht zu erfassen, wenn Waren aus dem Ausland durch Privatpersonen über die deutsche Grenze befördert werden. Besonders in den Ferien entstehen jährliche Missverständnisse, weil Urlauber Produkte aus einem Drittstaat in bestimmten Mengen mitbringen, die beispielsweise zur zusätzlichen Steuer berechtigen.

Fazit

Jeder Lebensbereich eines Menschen kommt in Berührung mit dem Steuerrecht. Deshalb ist es nicht nur für Berufstätige wie Steuerberatern sehr wichtig, sich ständig über den aktuellen Stand zu informieren, sondern ebenso für gewerbliche wie private Personen. Die Software hilft bei der Erstellung von Dokumenten und Erklärungen, die für das Finanzamt maßgeblich sind.

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Nützliche Tipps für die Steuererklärung

Das Jahr neigt sich dem Ende – und damit rückt die Steuererklärung in greifbare Nähe. Und die sollten Sie tunlichst abgeben – denn Sie können sich eine Menge Geld vom Staat zurückholen. Wie in jedem Jahr gibt es auch heuer wieder einige Neuerungen. Die größte Betrifft dabei die Altersvorsorge. Denn auch dem Staat ist klar, vielen wird die gesetzliche Rente nicht mehr zum leben reichen. Bereits für diese Steuererklärung greift eine Neuregelung, die die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betrifft. Sie können bis zu einer Höhe von 82 Prozent geltend gemacht werden. Das gesparte Geld können Sie dann in eine private Rentenversicherung investieren. Die Beiträge lassen sich übrigens auch für das Jahr 2017 von der Steuer absetzen. Auch die Betriebsrenten fördert Vater Staat nun kräftig – diese Neuerung betrifft alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine solche Leistung zur Verfügung stellen. Nicht ganz so neu ist, dass Sie nun Ihre Belege nicht mehr automatisch an das Finanzamt schicken müssen. Diese Regelung galt schon in diesem Jahr – fand aber noch nicht in allen Amtstuben Anwendung. Dass die Belege nun nicht mehr sofort an das Amt geschickt werden müssen, heißt aber nicht, dass Sie diese wegschmeißen können. Das Finanzamt kann die Belege trotzdem zur Prüfung anfordern – und das über mehrere Jahre hinweg. Wer also Kosten von der Steuer absetzt, sollte die Belege also dringend archivieren.
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