Skip to main content

Steuern sparen mit Steuersoftware

Haustier hilft Steuern zu sparen

28.11.2017

Haustiere helfen Steuern sparen

Die Steuererklärung für 2017 muss gemacht werden – Ihr Haustier hilft Steuern zu sparen

Gegen Ende jeden Jahres droht das gleiche ungeliebte Übel. Die Steuererklärung wartet darauf, gemacht zu werden. Nicht nur, dass der Papierkram lästig ist, kosten tut das Ganze auch noch eine Menge. Zumindest wenn die Nachzahlung droht. Doch wer hätte das gedacht? Manchmal kann der Vierbeiner helfen, die Kosten zu drücken.

„Gewisse finanzielle Belastungen, die das Haustier mit sich bringt, dürfen steuerlich geltend gemacht werden“, erklärt Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V. So können Tierhalter die Haftpflichtversicherung für ihr Tier genau wie andere Haftpflicht-Policen als Sonderausgaben deklarieren und entsprechend anrechnen lassen. Auch die Betreuung und Pflege der Tiere im eigenen Zuhause – sowohl im Alltag als auch in der Urlaubszeit – können steuerlich abgesetzt werden. Beides fällt unter die Rubrik haushaltsnahe Dienstleistung. Vorrausetzung ist, dass die betreuende Person für ihre Tätigkeit eine ordentliche Rechnung erstellt. Auf diese Weise können bis zu 20% der Kosten vom Finanzamt erstattet werden.

Wird der Hund aus beruflichen Gründen gehalten, sieht es noch besser aus. Personen, die beispielsweise im Wach- oder Sicherheitsdienst tätig sind und einen Hund besitzen, der sie bei der Arbeit begleitet, können sogar Auslagen für Tierarzt, Futter, Zubehör und Hundesteuer bei der Steuererklärung angeben und damit ihre Kosten minimieren.

„Ganz aktuell hat das Finanzgericht Hessen zudem eine bahnbrechende Entscheidung gefällt“, so Frau Dr. Hölscher. „Es hat sogar das Gassigehen mit dem Hund als haushaltnahe Dienstleistung definiert“, führt sie aus. Hiergegen klagt nun allerdings die Finanzverwaltung. Bis die Rechtslage klar ist, sollten Tierhalter die anfallenden Kosten für das Gassigehen mit einem Tierbetreuer in der aktuellen Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung ausweisen und sich auf das laufende Verfahren unter Angabe des Aktenzeichens VI B 25/17 berufen. Auf diese Weise lässt sich mit Hilfe des Vierbeiners eventuell einiges sparen und die Anzahl der Leckerli darf dann im Umkehrschluss auch etwas großzügiger ausfallen.

Pressemitteilung – aktion tier – menschen für tiere e.V.

Software für Ihre Steuererklärung 2017

Lexware financial office premium handwerk 2017 Jahresversion (365-Tage)

1.386,33 €

inkl. gesetzlicher MwSt.
evtl. zzgl. Versand
Details
Lexware financial office 2017 Jahresversion (365-Tage)

57,95 €

inkl. gesetzlicher MwSt.
evtl. zzgl. Versand
Details
tax 2018 (für Steuerjahr 2017)|Frustfreie Verpackung

12,99 €

inkl. gesetzlicher MwSt.
evtl. zzgl. Versand
Details

Ähnliche Beiträge