Steuernachzahlungen für Kurzarbeiter?
20.05.2009
Steuernachzahlungen für Kurzarbeiter – muss das sein
Erleben Kurzarbeiter eine „böse Überraschung“ und müssen Steuern nachzahlen, wie Medien berichten? Nein, in Fällen eines nicht ganzjährigen Bezugs von Kurzarbeitergeld dürfte es kaum zu Nachzahlungen kommen und zwar auch nicht bei Ehepaaren. Für einige gibt es sogar Geld zurück. Bei verheirateten Arbeitnehmern kann es aber tatsächlich zu Nachzahlungen kommen, wenn ein Ehegatte ganzjährig Lohnersatzleistungen bezieht. Wir erklären warum und was man tun kann.
Pressemitteilung – Bundesministerium der Finanzen