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Steuern sparen mit Steuersoftware

Verspätungszuschlag Steuererklärung – 25 Euro pro Monat für Bummler – Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins bekommen eine Verlängerung

Steuererklärung pünktlich abgeben erspart Geld

Die pünktliche Abgabe der Steuererklärung spart Geld.

11.05.2016

Wer zu spät kommt – den bestraft künftig auch der Fiskus. 25 Euro sollen Steuerpflichtige zahlen, wenn sie ihre Steuererklärungen zu spät abgeben

25 Euro für jeden angefangenen Monat. Per Gesetz ist Abgabeschluss für die Steuererklärung der 31. Mai. Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins kommen dagegen in den Genuss eines Aufschubs: Sie haben bis Ende des Jahres Zeit, ihre Steuersachen zu erledigen.

„25 Euro sind sicher eine vergleichsweise drastische Maßnahme“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Außerdem müssen Steuerzahler auch noch unter Umständen damit rechnen, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung das Finanzamt zusätzlich Zinsen verlangt.“ Wann genau dieser Verspätungszuschlag kommen wird, steht aber noch nicht fest. Die Strafe für Bummler ist Bestandteil des „Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, das am Donnerstag, 12. Mai 2016, erneut im Bundestag beraten und voraussichtlich auch verabschiedet wird.

„Über solche Strafen kann man sich natürlich beklagen, andererseits ist der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung seit Jahrzehnten schon unverändert immer der 31. Mai“, sagt Bernd Werner. Im Übrigen sei ursprünglich sogar ein Verspätungszuschlag von monatlich 50 Euro im Gespräch gewesen: „Das ist aber jetzt ganz offensichtlich vom Tisch.“

„Wer dagegen Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins ist, oder einen Steuerberater beauftragt hat, der genießt eine Fristverlängerung: Dann muss die Steuererklärung spätestens am 31. 12. Abgegeben werden.“ Die Abgabefrist für die Steuererklärung – 31. Mai – ist in der Abgabenordnung (AO, § 149 Absatz 2) geregelt. „Ursprünglich sollte mit dem Steuermodernisierungsgesetz auch die Nutzung des Elster-Portals der Finanzbehörden zur Pflicht werden. Dieser Vorschlag hat sich allerdings nicht durchsetzen können“, sagt Bernd Werner: „Die Modernisierungspläne des Gesetzgebers tragen hoffentlich endlich auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei.“

Pressemitteilung – Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.

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