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Rund die Hälfte aller privaten Haushalte zahlt keine Einkommensteuer

10.12.2008

Hälfte der privaten Haushalte zahlt keine Einkommensteuer

Rund die Hälfte aller privaten Haushalte zahlt keine Einkommensteuer – das muss sich ändern

Rechenbeispiele: Senkung der Sozialabgaben entlastet deutlicher

Von allgemeinen Steuersenkungen würden längst nicht so viele Menschen profitieren, wie oftmals behauptet wird. Ein nüchterner Blick auf in die Statistik zeigt: Nach Schätzungen für 2008 zahlt rund die Hälfte aller privaten deutschen Haushalte keine Einkommensteuer. Im Detail: 11,2 Millionen sind steuerlich gar nicht erfasst. 11,4 Millionen steuerpflichtige Haushalte sind vom Finanzamt erfasst, zahlen aber keine Steuern, da ihre Einkünfte zu gering sind. Von insgesamt 46,7 Millionen steuerpflichtigen Haushalten zahlen letztendlich 24,1 Millionen Einkommensteuer. Dabei gilt der Grundsatz, dass starke Schultern mehr tragen: Ein Viertel der Steuerpflichtigen trägt ca. Dreiviertel des Gesamtaufkommens. Demzufolge wären Steuersenkungen auch kein wirksames Rezept, um schnell in der Breite Entlastungen durchzusetzen und die Konjunktur anzuregen.

Durchschnittsverdiener zahlen deutlich mehr Sozialabgaben als Steuern

Wirksame Entlastung erreicht man für niedrige bis mittlere Einkommen vor allem durch die Absenkung der Sozialabgaben. Dies hat die Bundesregierung bereits getan. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird nun noch einmal deutlich gesenkt. Im Jahr 2006 betrug er noch 6,5%, ab 1. Januar 2009 sind es bloß noch 2,8%.

Die folgenden drei Beispiele zeigen, dass untere und mittlere Einkommen steuerlich nicht zu stark belastet werden. Die Steuerfälle basieren auf üblichen Tarifgehältern der jeweiligen Branchen. Namen und Lebensläufen sind typisiert und fiktiv.

Beispiel 1: Berufseinstieg als Krankenschwester: 1.850 Euro im Monat:
Sabrina M. (20) arbeitet in Köln als Krankenschwester. Sie hat erst vor kurzem ihre Ausbildung abgeschlossen und erhält deshalb ein noch verhältnismäßig geringes Einstiegsgehalt in Höhe von 22.200 Euro im Jahr. Sie ist unverheiratet und hat noch keine Kinder. Sie gehört keiner Kirche an. Auf ihr monatliches Bruttogehalt in Höhe von 1.850 Euro zahlt sie: Steuern Summe: 227,61 Euro, Sozialabgaben Summe: 381,09 Euro. Am Ende des Monats hat Sabrina M. 1.241,30 Euro in der Tasche.

Beispiel 2: Schlossermeister mit Familie: 3.000 Euro im Monat
Carsten S. (36) ist Schlossermeister in Magdeburg. Er ist verheiratet und vor zwei Jahren Vater geworden. Seine Frau will sich während der ersten drei Jahre um das gemeinsame Kind kümmern. Er ernährt mit seinem Jahresgehalt in Höhe von 36.000 Euro die kleine dreiköpfige Familie. Auf seinen Bruttolohn in Höhe von 3.000 Euro fallen an: Steuern Summe: 283,82 Euro, Sozialabgaben Summe: 610,49 Euro. Die Familie hat also 2.105,69 Euro pro Monat zur Verfügung, hinzu kommt noch 154 Euro Kindergeld.?Dass der Schlossermeister keinen Solidaritätszuschlag zahlen muss, liegt an der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag, die unterschiedliche Schwellenwerte kennt (§ 3 SolZG), und nicht an seinem Wohnort. Der „Soli“ wird in Ost und West erhoben.

Pressemitteilung – Bundesministerium der Finanzen

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