Postausgangsbuch für Steuerberater
Um eine ordnungsgemäße Wahrung von verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Fristen zu sichern, ist neben der Führung eines Fristenkontrollbuches auch die Führung eines Postausgangsbuches notwendig, denn die Frist im Fristenkontrollbuch darf erst gelöscht werden, wenn das Schriftstück die Praxis verlassen hat, so die Rechtsprechung von BGH und BFH.
Sachgerechte Fristenkontrolle bedingt also die Führung eines Postausgangsbuches. Dafür genügt laut der einschlägigen BFH-Rechtsprechung nicht ein einfaches Portobuch, es ist vielmehr eine lückenlose Darstellung des Absendevorgangs erforderlich: welches Schriftstück wann durch wen und auf welchem Wege die Praxis verlassen hat. Dieser Nachweis ist mit dem Postausgangsbuch möglich.
Vorteile auf einen Blick:
– wirksame Postausgangskontrolle
– Nachweis der ordnungsgemäßen Organisation der Postausgangskontrolle
– Vermeidung von Haftpflichtansprüchen
Zielgruppe
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.